Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Bleibt meine Herstellergarantie erhalten, wenn ich mein Auto bei Ihnen warten lasse?
Ja. Nach EU-Recht dürfen Sie Wartungen auch in einer freien Werkstatt durchführen lassen, solange nach Herstellervorgaben und mit Teilen in Erstausrüsterqualität gearbeitet wird. Genau so arbeiten wir und dokumentieren die Inspektion in Ihrem Serviceheft.
Welche Fahrzeugmarken reparieren Sie?
Wir warten und reparieren Fahrzeuge aller gängigen Marken und Modelle. Sprechen Sie uns bei Ihrem Fahrzeug einfach an.
Bekomme ich vorher einen Kostenvoranschlag?
Ja. Wir besprechen die Arbeiten vorab mit Ihnen. Stellen wir während der Reparatur weitere Mängel fest, melden wir uns – auf Wunsch mit Fotos per Link – und arbeiten erst nach Ihrer Freigabe weiter.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Am schnellsten per Telefon oder über unsere Online-Terminanfrage. Wir melden uns dann zur Bestätigung bei Ihnen.
Kümmern Sie sich auch um die Hauptuntersuchung (HU/AU)?
Ja. Wir prüfen Ihr Fahrzeug vorab, beheben eventuelle Mängel und kümmern uns um die Vorführung zur HU/AU.
